Musikschule der vhs Bordesholm-Wattenbek

Musik erleben – Instrumente lernen – Talente fördern

Die Musikschule Bordesholm-Wattenbek ist Teil der Volkshochschule und bietet ein breites Spektrum an Musikunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ob Sie ein Instrument von Grund auf erlernen möchten, Ihre Fähigkeiten vertiefen oder in der Gruppe musizieren wollen – bei uns finden Sie den passenden Kurs.

Unsere qualifizierten Dozentinnen und Dozenten begleiten Sie individuell, praxisnah und mit viel Freude an der Musik. Der Einstieg ist in vielen Kursen jederzeit möglich.

Musikschule Bordesholm

Gitarrenunterricht und Saiteninstrumente

 

Klavier, Keyboard und Akkordeon

Gesang und Stimme

Warum Musikunterricht an der VHS Bordesholm-Wattenbek?

  • Individuelle Förderung in Kleingruppen oder Einzelunterricht

  • Qualifizierte Lehrkräfte mit langjähriger Erfahrung

  • Flexible Einstiegsmöglichkeiten

  • Unterricht an zentralen Standorten in Bordesholm und Wattenbek

  • Musikalische Vielfalt: von Klassik bis Pop, von Instrumentalunterricht bis Gesang

Gebührenordnung für Einzel- und Gruppenunterricht

Für Einzel- und Kleingruppenunterricht findet ihr unsere Gebühren hier:

Einzelunterricht:

  • 30 min. - 72,- €/Monat
  • 45 min. - 104,- €/Monat

Zweiergruppe:

  • 30 min. - 40,-€/Monat
  • 45 min. - 59,- €/Monat
  • 60 min. - 78,- €/Monat

Dreiergruppe:

  • 45 min. - 44,- €/Monat
  • 60 min. - 55,- €/Monat

4 Personen und mehr

  • 45 min. - 34,- €/Monat
  • 60 min. - 44,- €/Monat

Der Unterricht kann semesterweise gebucht werden und findet fortlaufend in allen Schulwochen, außer in den Ferien, statt. Ein Start im laufenden Semester ist in vielen Fällen möglich und kann mit der vhs abgesprochen werden. Die Unterrichtsvereinbarung wird für ein Semester (6 Monate) geschlossen. Die Vertragsdauer verlängert sich stillschweigend um ein Semester, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf durch eine Partei schriftlich oder mündlich zu Protokoll der vhs-Geschäftsstelle gekündigt wird.

Die Gebühren sind Monatsgebühren, die auch in den Ferien (Schulferien und gesetzliche Feiertage) gezahlt werden. Das Frühjahrssemester für die Musikschule geht vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres. Das Herbstsemester geht vom 1.9. bis 31.02. eines jeden Jahres.

Für den Instrumentalunterricht können regulär keine Rabatte gewährt werden. Bei Bedarf kann die vhs-Leitung einen Antrag auf Förderung beim Verein "Hilfe für Kinder im Amt Bordesholm e.V." stellen, um einkommensschwachen Familien eine Teilnahme an Musikkursen zu ermöglichen.

Wird ein Unterrichtstermin von den TeilnehmerInnen versäumt, so hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Entgelts.

Gebühren für Ensemble und Chor

Für unsere Ensemble und den Chor, sowie Kurse in größeren Gruppen sind die Kursgebühren stets in der Kursbeschreibung angegeben.

 

Online-Anmeldung für die Musikschule (Einzel- und Gruppenunterricht)

Bei welchem Dozenten möchten Sie gerne lernen?*
Wünschen Sie sich Einzel- oder Gruppenunterricht?*

Geschäftsbedingungen für die Musikschule der VHS Bordesholm-Wattenbek

  • Der Unterricht kann semesterweise gebucht werden und findet fortlaufend in allen Schulwochen, außer in den Ferien, statt. Ein Start im laufenden Semester ist in vielen Fällen möglich und kann mit der vhs abgesprochen werden. Die Unterrichtsvereinbarung wird für ein Semester (6 Monate) geschlossen. Die Vertragsdauer verlängert sich stillschweigend um ein Semester, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf durch eine Partei schriftlich oder mündlich zu Protokoll der vhs-Geschäftsstelle gekündigt werden.
  • Die Gebühren sind Monatsgebühren, die auch in den Ferien (Schulferien und gesetzliche Feiertage) gezahlt werden. Das Frühjahrssemester für die Musikschule geht vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres. Das Herbstsemester geht vom 1.9. bis 31.02. eines jeden Jahres.
  • Für den Instrumentalunterricht können keine Rabatte gewährt werden. Bei Bedarf kann die vhs-Leitung einen Antrag auf Förderung beim Verein "Hilfe für Kinder im Amt Bordesholm e.V." stellen, um einkommensschwachen Familien eine Teilhabe an Musikkursen zu ermöglichen.
  • Wird ein Unterrichtstermin von den Teilnehmenden versäumt, so hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Entgelts.
  • Die Höhe des zu zahlenden Entgelts ergibt sich aus der obenstehenden Tabelle, der ein Beschluss der Schulverbandsversammlung zu Grunde liegt. Die Entgelte können durch die Schulverbandsversammlung erhöht werden. Teilnehmende werden rechtzeitig informiert und genießen bei Gebührenerhöhungen ein Sonderkündigungsrecht.

Was ist die Summe aus 7 und 9?

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für Minderjährige nur durch Erziehungsberechtigte durchgeführt werden kann.

Anmeldung & Kontakt

Informationen zu Gebühren, Terminen und freien Plätzen erhalten Sie im VHS-Büro:

Oder direkt online in unserem Programm.